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Nach der Anamnese erheben wir gem. unserer Kompetenz einen podologischen Befund und kläre den Behandlungsbedarf ab. z. B. das korrekte Schneiden der Zehennägel sowie das Entfernen der Hyperkeratose (Hornhaut) an den exponierten Druckstellen, Rhagaden an den Fersen und/oder entfernen von Clavis (Hühneraugen) usw..

Selbstverständlich befolgen wir die gesetzlichen Vorschriften zu Hygiene, Infektionsprophylaxe und Medizinprodukten.

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